by Das Department.
Die Corona-Krise stellt noch immer Unternehmen vor bislang unbekannte Herausforderungen, während parallel die Internet- & Mediennutzung alle Rekorde bricht.
Daher halten wir nicht nur weiterhin unseren Service für Sie aufrecht, sondern leisten nun unseren eigenen Beitrag, um gemeinsam mit Ihnen die Krise in eine Chance zu wandeln.
Laut einer aktuellen Mediennutzungs-Studie von Havas (Quelle) bricht der Konsum momentan alle Rekorde; gleiches gilt auch für Social-Media. Die größte Reichweite erreicht aktuell YouTube (Quelle). Unternehmen schließen neue Kooperationen, bieten besondere Rabatte oder entwickeln sogar neue Services in Rekordzeit , die sie über alle Kanäle kommunizieren. Obwohl der Hashtag #HomeOffice eine gänzlich neue Bedeutung bekommt, scheint nun jeder mehr zu arbeiten als je zuvor. Die Krise zeigt uns: Zusammen geht vieles einfacher – deshalb unterstützen wir ab sofort die Rettungsaktion CoronaUnites.de und bieten auch unseren Kunden eine kleine Unterstützung, die gerade jetzt große Wirkung zeigen könnte:
Wir lieben Film. Wir sind weniger Theoretiker, sondern mehr die Macher. Vorne mit dabei, Probleme kreativ zu lösen. Zusammen funktionieren wir perfekt. Jeder auf seine Art, um das Beste zu leisten.
Ja, solange bei den Dreharbeiten nur Mitwirkende (Kunde, Crew & Darsteller) anwesend sind und kein Publikum, handelt es sich um „normale Arbeit“, die aktuell nicht untersagt ist (und unter Beachtung aller Auflagen der Gewerbeaufsichtsbehörden weitergehen soll).
Wichtig zu wissen ist, dass momentan keine neuen Drehgenehmigungen für Dreharbeiten im öffentlichen Raum erteilt werden.
JA. Jedoch nur, wenn es wirklich sein muss… Die aktuelle Krise brachte auch uns dazu, unsere Prozesse neu zu denken. Obwohl Meetings vor Ort zurzeit nicht ratsam sind (und eh als Zeitfresser gelten), haben wir für – wirklich dringende persönliche Meetings folgende Regeln eingeführt:
Ja. Obwohl es sich bei Angaben über die Gesundheit von Mitarbeitern um personenbezogene Daten handelt, sind wir auf Grund der Fürsorgepflicht allen anderen Mitwirkenden gegenüber berechtigt und verpflichtet (zumindest Mitwirkende mit engeren Kontakt mit dem/der am Coronavirus Erkrankten hatten) davon zu informieren. (Quelle)
Wir kommen den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes nach und erfüllen unsere Fürsorgepflicht, so dass die Filmcrew ihre Arbeit gefahrlos erledigen kann (§ 618 BGB).
Ob dabei z.B. die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln notwendig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab; etwa wie groß der Kontakt der Crew zu anderen Personen ist und damit wie groß das Infektionsrisiko ist. Wenn ich mich als Arbeitgeber dafür entscheide, dann kann ich die Arbeitnehmer dazu verpflichten, z.B. regelmäßig Desinfektionsmittel zu benutzen. Das ist als Maßnahme, die dazu dienen soll, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.
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