Sonderseite zum Corona Virus

Filme produzieren während der Krise

Information desk
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by Das Department.

Die Corona-Krise stellt noch immer Unternehmen vor bislang unbekannte Herausforderungen, während parallel die Internet- & Mediennutzung alle Rekorde bricht.
Daher halten wir nicht nur weiterhin unseren Service für Sie aufrecht, sondern leisten nun unseren eigenen Beitrag, um gemeinsam mit Ihnen die Krise in eine Chance zu wandeln.

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Laut einer aktuellen Mediennutzungs-Studie von Havas (Quelle) bricht der Konsum momentan alle Rekorde; gleiches gilt auch für Social-Media. Die größte Reichweite erreicht aktuell YouTube (Quelle). Unternehmen schließen neue Kooperationen, bieten besondere Rabatte oder entwickeln sogar neue Services in Rekordzeit , die sie über alle Kanäle kommunizieren. Obwohl der Hashtag #HomeOffice eine gänzlich neue Bedeutung bekommt, scheint nun jeder mehr zu arbeiten als je zuvor. Die Krise zeigt uns: Zusammen geht vieles einfacher – deshalb unterstützen wir ab sofort die Rettungsaktion CoronaUnites.de und bieten auch unseren Kunden eine kleine Unterstützung, die gerade jetzt große Wirkung zeigen könnte: 

Unser Beitrag an Sie:

1. Budgethilfe: Check!

Durch die Corona-Epidemie brechen Einnahmen weg – das Geld ist überall knapp. Deshalb ändern wir ab sofort unsere Zahlungsbedingungen, um Ihren derzeitigen Handlungsspielraum zu erweitern: Ab dem 01.04.2020 gelten neue Bedingungen für unsere Bestands- & Neukunden:  
Gültig bis zum 01.06.2020.

2. Corona-Auflagen: Check!

Unsere Büros sind bewusst ausgedünnt und auch bei uns ist nun die #HomeOffice Zeit angekommen. Dahinter stecken diverse Vorsichtsmaßnahmen, um das Ansteckungsrisiko nach bestem Wissen und Gewissen zu verringern, um die Corona-Pandemie einzudämmen:
Uneingeschränkte Gültigkeit.

3. Qualitäts-Hilfe: Check

Qualitätseinbußen sind für uns keine Option. Doch gerade jetzt erfordern die Kommunikations-Maßnahmen mehr Zeit in der Konzeption- & Drehbuchentwicklung. Entscheidend für eine maximale Wirkung ist die richtige Dramaturgie – nur so wandeln sich Zuschauer in Fans:
Gültig bis zum 01.06.2020.

Die meisten rufen einfach an.

Wir lieben Film. Wir sind weniger Theoretiker, sondern mehr die Macher. Vorne mit dabei, Probleme kreativ zu lösen. Zusammen funktionieren wir perfekt. Jeder auf seine Art, um das Beste zu leisten.

FAQ

Die aktuelle Lage angesichts der Corona-Krise wirft auch weiterhin viele Fragen auf. Wir beantworten sie gerne - auch telefonisch!

Ja, solange bei den Dreharbeiten nur Mitwirkende (Kunde, Crew & Darsteller) anwesend sind und kein Publikum, handelt es sich um „normale Arbeit“, die aktuell nicht untersagt ist (und unter Beachtung aller Auflagen der Gewerbeaufsichtsbehörden weitergehen soll). 
Wichtig zu wissen ist, dass momentan keine neuen Drehgenehmigungen für Dreharbeiten im öffentlichen Raum erteilt werden. 

JA. Jedoch nur, wenn es wirklich sein muss… Die aktuelle Krise brachte auch uns dazu, unsere Prozesse neu zu denken. Obwohl Meetings vor Ort zurzeit nicht ratsam sind (und eh als Zeitfresser gelten), haben wir für – wirklich dringende persönliche Meetings folgende Regeln eingeführt:

  • Begrenzte Teilnehmerzahl – nur unabdingbare Personen vor Ort, die restlichen via Video.
  • Zeit sparen dank einer ausführlichen Agenda
  • Bestimmung und Einhaltung eines Zeitfensters

Ja. Obwohl es sich bei Angaben über die Gesundheit von Mitarbeitern um personenbezogene Daten handelt, sind wir auf Grund der Fürsorgepflicht allen anderen Mitwirkenden gegenüber berechtigt und verpflichtet (zumindest Mitwirkende mit engeren Kontakt mit dem/der am Coronavirus Erkrankten hatten) davon zu informieren. (Quelle)

Wir kommen den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes nach und erfüllen unsere Fürsorgepflicht, so dass die Filmcrew ihre Arbeit gefahrlos erledigen kann (§ 618 BGB).

Ob dabei z.B. die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln notwendig ist, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab; etwa wie groß der Kontakt der Crew zu anderen Personen ist und damit wie groß das Infektionsrisiko ist. Wenn ich mich als Arbeitgeber dafür entscheide, dann kann ich die Arbeitnehmer dazu verpflichten, z.B. regelmäßig Desinfektionsmittel zu benutzen. Das ist als Maßnahme, die dazu dienen soll, die Ausbreitung des Virus zu verhindern, vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt.

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